Achten Sie bitte IMMER auf die Inhaltsangaben auf dem Produkt!
Generell sind für die Richtlinien für gährbare Fruchtgetränke gesetzlich geregelt. Zu den gährbaren Fruchtsäften zählen Säfte, die aus Äpfeln, Birnen und anderen Früchten hergestellt wurden. Man unterscheidet dabei nach den Kategorien:
- Fruchtsaft / Direktsaft / Muttersaft (100% Fruchtgehalt)
- Fruchtnektar (25 bis 50% Fruchtgehalt)
- Fruchtschorle / Fruchtsaftschorle (25 bis 50% Fruchtgehalt)
- Fruchtsaftgetränk (6 bis 30% Fruchtgehalt)
In der FrSaftErfrischGetrTeeV (Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Mai 2020 (BGBl. I S. 1075) geändert worden ist), werden die rechtlichen Definitionen geregelt. ( https://www.gesetze-im-internet.de/frsaftv_2004/BJNR101600004.html )
Für Getränke, die aus nichtgährbaren Rohstoffen hergestellt werden, gelten diese gesetzlichen Regelungen nicht. Solche Produkte werden meist angeboten unter der Bezeichnung
- Trinkgel (%-Gehaltsangabe auf der Verkaufspackung)
Der Gehalt eines solchen Getränkes sollte auf dem Verpackungsetikett ausgewiesen sein. Dabei gilt, wie auch bei allen anderen Produkten der Lebensmittelindustrie, was zuerst benannt wird, ist am meisten im Produkt vorhanden. Hier ein Beipiel von einem Aloe-Gel:
Schaebens Aloe Vera Trinkgel (
https://www.shop-apotheke.com/beauty/12451274/schaebens-aloe-vera-trinkgel.htm )
Zutaten:
Wasser,
Aloe Vera Gelkonzentrat (9,3 %), Fruktose, L-Ascorbinsäure, Niacin, Biotin, Verdickungsmittel Xanthan, Säuerungsmittel Citronensäure, Konservierungsstoffe Kaliumsorbat und Natriumbenzoat, Aroma.
Bei diesem Produkt steht Wasser als erste Inhaltsangabe. Das Aloe Vera Gelkonzentrat selber mit nur 9,3% an zweiter Stelle der Inhaltsangabe. Alle weiteren Inhaltsprodukte sind somit mit einem noch geringeren Anteil als 9,3% im Gesamtprodukt enthalten. Ferner geht aus diesen Angaben auch nicht näher hervor, ob das Aloe Vera Gelkonzentrat nur aus dem wichtigen und hochwertigen inneren Gelkörper hergestellt wurde. Denn viele Anbieter trennen leider Gel und grüne Planzenschale nicht bei der Verarbeitung. Die stark abführend wirkende grüne Pflanzenschale kann also hier die sehr positiven Eigenschaften des Aloe-Gels negativ beeinflussen.
So haben beispielsweise die Produkte der Firma FLP Forever Living Products bei den Aloe-Trinkgels folgende Aloe-Gehaltswerte:
- Forever Aloe Vera Gel™................ 99,7%
- Forever Aloe Mango™ .................. 86,0%
- Forever Aloe Berry Nectar™.......... 90,7%
- Forever Aloe Peaches™................. 84,3%
- Forever Freedom® ......................... 90,0%
Deswegen empfehlen wir grundsätzlich folgendes zu beachten:
- Nur Anbau aus biologischem und fairen Anbau berücksichtigen
- Direkte Verarbeitung der frisch geernteten Aloe-Blätter (keine thermische Verabeitung zu Pulver)
- Ausschließliche Verarbeitung des reinen Aloe-Gels (unter Auschluss der Blattrinde)
- Hoher prozentualer Aloe Vera Anteil in den verarbeiteten Produkten
- Fairer Preisvergleich (nicht Äpfel mit Birnen vergleichen > vor allem beim effektiven Aloe-Gel-Anteil)